Behörden
Die Kirchgemeinde schafft die Voraussetzungen für eine lebendige Kirche für die Menschen am Ort. Dies geschieht in einer je eigenständigen kirchlichen und staatskirchenrechtlichen Zuständigkeit und Verantwortung im Sinne des «Dualen Systems».
Unsere Behörden
Kirchenpflege
Die Kirchenpflege ist das Exekutivorgan der Kirchgemeinde. Sie schafft die Rahmenbedingungen für eine funktionierende Pfarreiarbeit und Seelsorge. Sie verwaltet die Kirchensteuergelder, stellt die Infrastruktur bereit und unterhält sie, ebenso stellt sie Personal an. Die Mitglieder der Kirchenpflege werden alle vier Jahre in der Kirchgemeindeversammlung gewählt.
Die Kirchenpflege besteht aus 5 Mitgliedern und hält in der Regel monatlich eine Sitzung ab, um aktuelle Geschäfte und anstehende Entscheidungen zu beraten und zu beschliessen.