Behörden
Die Kirchgemeinde schafft die Voraussetzungen für eine lebendige Kirche für die Menschen am Ort. Dies geschieht in einer je eigenständigen kirchlichen und staatskirchenrechtlichen Zuständigkeit und Verantwortung im Sinne des «Dualen Systems».
Unsere Behörden
Rechnungsprüfungskommission
Aufsichtsorgan der Kirchenpflege ist die Rechnungsprüfungskommission. Sie besteht aus 5 Mitgliedern und prüft den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen nach finanzpolitischen und finanztechnischen Gesichtspunkten wie auch auf die finanzielle Angemessenheit. Sie erstattet einen Bericht zuhanden der Kirchgemeindeversammlung.